IT-Recht
Der Bereich des Informationstechnologierechts stellt eine wesentliche Kernkompetenzen in der anwaltlichen Beratungspraxis von Rechtsanwalt Benjamin Siggel dar. Neben der Prüfung und Ausarbeitung von projektbezogenen IT- Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt der gesamte Bereich des Internets mit seinen sich stets weiterentwickelnden Dienstleistungen und Anwendungen (New Media/Smart Media) eine zentrale Rolle seiner Beratungstätigkeit dar. Die hierbei aufkommenden rechtlichen Fragestellungen insbesondere im Bereich des Internethandels und des Urheberrechts erweisen sich als komplex und bedürfen stets der sorgfältigen Prüfung.