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Steuerrecht

Steuerrecht

  • Körperschaftsteuer-/Einkommensteuer-/Gewerbesteuer-/Grunderwerbsteuer-/Umsatzsteuerrecht
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • unternehmens- und vermögensnachfolgespezifisches Steuerrecht
  • insolvenzspezifisches Steuerrecht
  • immobilienspezifisches Steuerrecht
  • transaktionsspezifisches Steuerrecht
  • Umwandlungssteuerrecht
  • gemeinnützigkeitsspezifisches Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • steuerliche Nacherklärungen
  • gestaltendes Steuerrecht
  • Einspruch und Klageführung bis zum BFH

Steuerrecht

Als mittelständische Berater setzt sich Rechtsanwalt Dr. Philipp Beisteiner einen Schwerpunkt auf steuerrechtliche Fragestellungen. Seine Qualifikation unterstreicht er mit seinem Titel als Fachanwalt für Steuerrecht. In Kooperation mit deutschen Steuerberatern und der Steuerberatungsgesellschaft seines Vaters in Salzburg übernimmt er nicht nur steuerrechtliche Gestaltungsberatung und (finanzgerichtliche) Abwehrberatung, sondern auch die Unterstützung bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Erstellung des Jahresabschlusses für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke sowie bei der Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten.

Zu den Kerngebieten der steuerrechtlichen Begleitung gehören neben dem Ertragsteuerrecht, also dem Einkommensteuerrecht für natürliche Personen und dem Körperschaftsteuerrecht für juristische Personen, auch komplexe Fragestellungen des Gewerbesteuerrechts. Gerade die Besonderheiten der steuerlichen Betriebsaufspaltung, einer steuerlichen Organschaft, die Besonderheiten der Mitunternehmerschaft inklusive der Probleme der Themen rund um das Sonderbetriebsvermögen des Personengesellschafters, aber auch die Betriebsverpachtung sowie das Problem verdeckter Gewinnausschüttungen und Pensionszusagen sind Kerngeschäft seiner täglichen Arbeit.

Daneben bietet auch das Grunderwerbsteuerrecht gerade in Umstrukturierungsszenarien erhebliche Stolpermöglichkeiten, die Rechtsanwalt Dr. Beisteiner durch geschickte Planung und strategische Ausrichtung der Strukturierung vermeiden.

Wenn noch das Umsatzsteuerrecht regelmäßig als „neutraler, durchlaufender Posten“ wahrgenommen wird, so zeigt die Lebenswirklichkeit, dass dies häufig nicht der Fall ist, sondern auch im Umsatzsteuerrecht erhebliche Risiken für den steuerpflichtigen schlummern, wie sie zum Beispiel beim Reverse-Charge-Verfahren, oder aber bei (internationalen) Warenbewegungen. Auch die Besonderheiten von nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern, wie zum Beispiel Vermietern, Immobilienhändlern oder Ärzten, und die damit einhergehenden Probleme insbesondere beim Vorsteuerabzug, können von Rechtsanwalt Dr. Beisteiner im Sinne des Unternehmers überwacht und optimiert werden.

Auch die immobilienspezifischen Besonderheiten des Steuerrechts, sei es das Umsatzsteuerrecht, das Grunderwerbsteuerrecht oder aber die Begründung eines geschlossenen Immobilienfonds mit ertragsteuerrechtlichen Bezügen, liegen im Bereich seines Tagesgeschäftes und werden von ihm für mittelständische Unternehmer und Privatpersonen mit großem Know-How und strategischem Ansatz aufgegriffen und umgesetzt.

Gleiches gilt für insolvenzspezifische Fragestellungen, die sich nicht zuletzt in Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung, Fragen von Sanierungsbeiträgen durch Gläubiger und Gesellschafter und deren Finanzierungsbeiträge (Patronatserklärung, Rangrücktrittserklärung, Verzicht auf Forderungen) auch ertragsteuerlich auswirken können bis hin zur Frage der Behandlung von Sanierungsgewinnen. Die Schnittstelle zur Körperschaftsteuer und dem dort geregelten Verlust von Verlustvorträgen wird ebenso besetzt, wie etwaige steuerliche Ansätze, zur Verlustrettung. Hier ist die Kooperation mit dem Steuerberater von essentieller Bedeutung.

Letztlich sind nämlich auch Umstrukturierungsgestaltungen und Umstrukturierungsvorgänge, die gegebenenfalls auch in das Umwandlungsteuerrecht fallen, Kerngegenstand der mittelständischen Beratung der Kanzlei lehmann und partner.

So werden die Ausgliederung von Unternehmensteilen, die Umhängung von Anteilen oder die Einbringung von Unternehmenseinheiten steuerrechtlich begleitet, stets mit dem Fokus darauf, die steuerrechtlich günstigste und zugleich zivilrechtlich zielführendste Lösung dem mittelständischen Unternehmer anbieten zu können.

Selbstverständlich setzt Rechtsanwalt Dr. Beisteiner auch ihre Gestaltungen oder die Ansprüche seiner Mandanten gegenüber Finanzämtern, Gerichten bis hin zum BFH mit Ehrgeiz, Kreativität und Durchsetzungsstärke durch.