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Vorsorgerecht

So einzigartig jeder Mensch ist, so verschieden sind seine Wünsche. Daher gibt es keine allgemeingültigen Lösungen für so wichtige Entscheidungen wie sie einhergehen mit Ihrer späteren Versorgung, der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, der Versorgung Angehöriger, der Erteilung einer Vollmacht oder dem Einleiten oder Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen.

Damit Sie dennoch die Gewissheit haben, stets in Ihrem Sinne unterstützt zu werden, können Sie mit Rechtsanwalt sprechen. Das Ziel ist stets das gleiche: Ihr Wille soll umgesetzt werden – egal, was passiert. Die Aufgaben von Rechtsanwalt Andreas-Oliver Meyer sind hingegen vielfältig. Zu ihnen zählen:

  • Anfertigung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht, Vorsorgeverträge und Patientenverfügung
  • Unterstützung Ihres Bevollmächtigten
  • Übernahme von Bevollmächtigungen
  • Beratung zu und Anfertigung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • Anfertigung Ihres Bevollmächtigtenleitfadens
  • Ihre Beratung und Vertretung als Bevollmächtigter oder Betreuer
  • Ihre Vertretung als Betroffener oder Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Vormundschaftsgericht