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Versicherungsrecht

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht

Haben Sie Ärger mit Ihrer Versicherung? Erhalten Sie nicht die Leistungen, die Sie eigentlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart haben?

Es ist praktisch unmöglich sich im öffentlichen oder auch privaten Bereich zu bewegen ohne mit Versicherungen in Berührung zu kommen.

Das Versicherungsrecht gehört daher zu den bedeutendsten Rechtsgebieten im deutschen Recht überhaupt. Um so bedauerlicher ist es, dass dieser wichtige Bereich im juristischen Studium weitestgehend ausgeblendet wird. Wir haben uns auf diesem Gebiet fortgebildet, spezialisiert und dies auch durch die Fachanwaltstitel von den Rechtsanwälten Dr. Henning Rothe und Daniel Bittner dokumentiert.

Folgende Versicherungsarten sind dabei besonders „streitintensiv“ :

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Eine der wichtigsten Versicherungen um für den Fall einer schwerwiegenden Erkrankung, eines Unfalls oder dergleichen nicht auch noch finanziell am Boden zu liegen.
  • Allerdings ist diese Versicherungssparte auch für die Versicherer von erheblicher finanzieller Bedeutung, so dass eine äußerst genaue Prüfung erfolgt und nach Möglichkeiten gesucht wird einer Leistungsverpflichtung zu entkommen.

Demgemäß liegt hier ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit mit entsprechender jahrelanger Prozess-Erfahrung bei Gerichten in ganz Deutschland.

Private Unfallversicherung

  • Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die den Versicherungsnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen einer durch Unfall eingetretenen körperlichen Invalidität schützen soll und im Versicherungsfall eine bestimmte Kapitalleistung in Form einer Einmalzahlung oder Unfallrente gewährt.

Auch hier besteht regelmäßig Uneinigkeit über die Höhe der Invalidität und somit der Leistung, so dass Klarheit erst oft durch ein Gerichtsverfahren mit Einschaltung eines Sachverständigen geschaffen wird.

Gebäudeversicherung

  • Die Gebäudeversicherung kann sich neben der Wohngebäudeversicherung auch auf Betriebsgebäude, Fabriken und industrielle Gebäudekomplexe erstrecken.
  • In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise die kombinierte Lösung durch Versicherung mehrerer Risiken abgeschlossen. Zu den Risiken gehören die Feuerversicherung, die Glasversicherung, die Leitungswasserversicherung, die Sturmversicherung und als neuere Versicherungsarten die Elementarschadenversicherung und die Photovoltaikversicherung.

Versicherungsfälle in diesen Bereichen sind sehr schnell wirtschaftlich existenziell für den/die Betroffenen, so dass Leistungsablehnungen einer schnellen anwaltlichen Hilfe bedürfen. Wie verfügen hier über umfangreiche Erfahrungen in allen genannten Bereichen sowohl bei Kleinschadensereignissen bis hin zum kapitalen Großschaden.

Private Haftpflichtversicherung

  • Ebenfalls eine praktisch unverzichtbare Versicherung, welche den Versicherungsnehmer vor Vermögensnachteilen infolge gegen ihn gerichteter Schadensersatzansprüche schützen kann.
  • In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung geradezu Voraussetzung um sich – und auch andere – vor großen finanziellen Schäden zu schützen. So ist es z.B. als junger Mensch geradezu verantwortungslos den Skisport ohne eine solche Versicherung auszuüben, da ein selbstverschuldeter Unfall für den Geschädigten oftmals monatelange Einkommenseinbußen bedeutet – diese gehen oft weit über die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers hinaus.
  • Die meisten Haftpflicht-Versicherungen sind allerdings freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Krankentagegeldversicherung

Mit dem Krankentagegeld werden nach Ende der – in der Regel sechswöchigen – Lohnfortzahlung die Verdienstausfälle abgesichert:

  • Bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt das Krankentagegeld einheitlich 70% des letzten Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze bzw. maximal 90% des Nettoeinkommens.
  • Bei den privaten Krankenversicherungen sind Krankentagegeldzahlungen – je nach Vertrag bzw. Tarif – bis zur Höhe des Nettoeinkommens möglich. Ein Krankentagegeld ist besonders für Selbstständige notwendig, da sie während der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit meist über keinerlei Einkünfte verfügen.

Umso existenzbedrohender ist es, wenn der Versicherer ungerechtfertigt Krankentagegeldzahlungen kürzt.