Frank Sternberg
Rechtsanwalt Frank Sternberg berät und vertritt schwerpunktmäßig Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (einschl. dementsprechender Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren) sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zur Person
- geb. 1970
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover
- zugelassen als Rechtsanwalt seit Oktober 2000
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht