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Strafrecht

Das Strafrecht besteht aus zwei Bereichen:

  • Materielles Strafrecht
  • Formelles Strafrecht

Das materielle Strafrecht befasst sich mit den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen einer Straftat. Das formelle Strafrecht setzt die Regeln zur Durchführung des materiellen Strafrechts fest.

Als Anwalt für Strafrechtvertreten wir Sie bei lehmann und partner unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Betrug
  • Abrechnungsbetrug
  • Fahrlässige Tötung
  • Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Totschlag
  • Sachbeschädigung
  • Nichtabführung sozialversicherungsrechtlicher Beiträge
  • Insolvenzverschleppung
  • Bankrott
  • Steuerhinterziehung

Dabei gelten alle rechtswidrigen und schuldhaften Handlungen oder Unterlassungen, für die eine gesetzliche Strafe vorgesehen ist, im Sinne des Strafrechts als Straftat. Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat kann das Gericht eine Geldstrafe oder Haftstrafe verhängen, je nach der Schwere der Schuld. Sie brauchen Unterstützung, haben strafrechtliche Schwierigkeiten oder allgemeine Fragen zum Thema Strafrecht? Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Fachanwälte. Gerne beraten und vertreten wir Sie. Ob Täter, Beschuldigter oder Opfer – wir kümmern uns als Anwalt für Strafrecht um Ihre strafrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Kanzlei liegen im Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Sie wurden mit Vorwürfen der unterlassenen Hilfeleistung, Verhaltensfehlern, Verstößen gegen die ärztliche Schweigepflicht oder das Arzneimittelgesetz konfrontiert.